Wer benötigt eine Baumschutzsatzung und wer profitiert davon?
Die Notwendigkeit der besonderen Unter-Schutz-Stellung des Baumbestandes in Städten und Kommunen wurde in der Vergangenheit bereits lange und sehr intensiv diskutiert, mit völlig gegensätzlichen Argumenten. Doch irgendwie hatte dabei jeder recht.
Außer Frage steht die Notwendigkeit und der Nutzen von Wald und Baumbestand, denn ein durchschnittlich großer Baum verarbeitet über 30.000 Kubikmeter Luft an jedem Tag! Er reinigt diese von Feinstaub, Sporen, Bakterien und produziert dazu ca. 1 kg Sauerstoff pro Stunde, ausreichend Sauerstoff für 50 Menschen. Bäume bedeuten aktiven Klimaschutz! Sie binden nicht nur CO2, sondern speichern und verdunsten Feuchtigkeit. Nebenbei spenden Sie auch noch Schatten, so dass die Sonne diese Flächen nicht mehr erwärmen kann. Damit kühlen sie ihre Umwelt aktiv runter und das kommt uns besonders an den heißen Tagen zugute, von denen wir klimawandelbedingt immer mehr im Jahr haben werden.
Bäume sind Lebensräume, für unzählige Mikroorganismen, Insekten und Vögel! Das ist ihr wichtiger Beitrag zum Artenschutz und für einen gesunden, natürlichen Lebensraum. Gerade in Städten hat es unser Freund der Baum besonders schwer, schließlich muss er an den ihm zugewiesen Ort bis zu seinem Ende ausharren. Er kann nicht einfach das Weite suchen, wenn Trockenheit, Emissionen, Beschädigungen, Rückschnitte oder zu Leibe rückende Straßenbeläge seine Existenz bedrohen.
Viele Bürger wissen nicht, dass es Bundes- und Landesgesetze gibt, für einen umfassenden Schutz der Tiere und der Pflanzen (Flora und Fauna). Wie z.B. das BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) im § 39 in dem Zeitraum vom 1. März bis 30. September verbietet Bäume zu fällen, Hecken und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder gänzlich zu entfernen. Es verbietet auch wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entfernen oder ihre Bestände niederzuschlagen. Das Gesetz verweist aber zusätzlich auf die Landesgesetze und dessen Regelungen, diese wiederum empfehlen den Kommunen individuelle Baumschutzsatzungen. Denkbar kompliziert ist die Gesetzeslage, und schwer zu bewerten der Handlungsspielraum, bewusste oder unbewusste Zuwiderhandlungen werden dann unter Umständen sogar als Straftat gewertet.
Nicht nur um die Bäume zu beschützen, sondern auch aus dem Grunde, den Bürger vor unbewussten Straftaten zu bewahren, sollte es in Ibbenbüren endlich eine Baumschutzsatzung geben. Diese regelt dann auch darüber hinaus, den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, sowie den innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen.
Das Klima befindet sich im Wandel, die Jahreszeiten verschieben sich, es gibt Hitzephasen und extreme Trockenperioden, die nicht nur Einfluss auf das Wuchsverhalten von Pflanzen und Bäumen nehmen, sondern auch auf die Zyklen der wild lebenden Tiere, wie z.B. das Brutverhalten der Vögel heute oftmals nicht mehr in die Schonzeit fällt. Es ist somit heute wichtiger denn je, den Schutz unserer Flora und Fauna ernst zu nehmen und den Schutz unserer Bäume individuell auf die zuvor genannten Bedürfnisse anzupassen, damit sie uns im Kampf gegen den Klimawandel auch zukünftig zur Seite stehen.
Die Bürger müssen für den Erhalt und die Pflege der Bäume mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden. Durch eine geregelte Unter-Schutz-Stellung ist zusätzlich der private Handlungsspielraum klar definiert und niemand läuft in die Gefahr einer unbewussten Zuwiderhandlung. Wir fordern die Baumschutzsatzung und Baumfördermaßnahmen für Ibbenbüren als eine Klimaschutzmaßnahme, aber auch zum Schutz der Menschen, für eine gesunde, artenreiche und vielfältige Zukunft!
Foto:Maik Wennemer