Baumfällungen am Aasee — Uferneugestaltung ohne Rücksicht auf Naturschutz

Das Bild zeigt wie die Natur am Aaasee sich vor Jahren durchgesetzt hat. Damals gab es Einvernehmen, dass dieser Zustand zu schützen sei. Aktuell mussten die Bäume für einer „Sichtachse“ weichen, die zu Baumfällungen und der Vernichtung eines geschützten Uferbereichs führte, der zwar nicht unter Naturschutz steht, aber trotzdem eine Ruhezone für die fliegende und schwimmenden „Aaseebewohner“ ist. Wir stellen uns die Frage, für wen die Sichtachse sinnvoll und erforderlich ist!?

Zurzeit erreichen uns Anfragen warum im Naturschutzgebiet am Aasee Bäume gefällt wurden.

Bei dem kleinen Wäldchen am Westufer sowie der Insel im östlichen Teil des Sees handelt es sich nach eigenen Recherchen leider nicht um geschützte Flächen gemäß § 23 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die betreffenden Schilder wurden vermutlich vor über 30 Jahren bei der Entstehung des Sees im Zusammenhang mit dem Bau der A30 in Eigeninitiative aufgestellt, um für Wasservögel und Fische eine Ruhezone einzurichten.

Im Zuge der aktuellen Umgestaltung des Naherholungsgebietes Aasee musste nun sehr zu unserem Bedauern an verschiedenen Stellen alter Baumbestand weichen, um Sichtachsen und neue Zugänge zum See realisieren zu können. Diesen Umstand haben wir zum Anlass genommen, uns die Gesetzeslage mal genauer anzusehen.

Nachfolgender Auszug aus dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) § 2 der Naturschutzbehörden verdeutlicht aber, dass auch ohne die Definition Naturschutz gem. BnatSchG in keiner Weise fahrlässig mit Baumbestand auf öffentlichen Flächen umgegangen werden darf:

LNatSchG § 2 (7): Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen, soweit angemessen, in ihrer ökologischen Beschaffenheit nicht nachteilig verändert werden.

Dieser ignorante Einschnitt in die Natur und diese offensichtlich unzulängliche Interpretation der bestehenden Naturschutzgesetze zeigt einmal mehr, wie unverzichtbar eine Baumschutzsatzung für unsere Gemeinde ist, um zukünftig verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Klimaschutzressource „Baum“ in Ibbenbüren sicherstellen zu können.

Fotos:Paul Klingenberg